Allgemeine
Geschäftsbedingungen
«AGB»
1. GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der HellYes GmbH, Gewerbestrasse 5, 6330 Cham (folgend «HellYes»). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die HellYes nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HellYes ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote von HellYes sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und HellYes kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch HellYes zustande. HellYes nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder durch Beginn der Leistung an. Art und Inhalt der Leistungen und Produkte richten sich abschliessend nach dem Angebot, welches dem Vertrag beigefügt ist.
2.2. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von HellYes schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
2.3. Bei Inhaberwechsel, Veräusserung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern HellYes einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.
2.4. Soweit HellYes kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3. Gewährleistung
3.1. Tritt ein Mangel auf, so ist dieser schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, so dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.
3.2. Jede über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für direkte oder indirekt verursachte Schäden z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung. sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass HellYes bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen werden kann. Der Umfang richtig sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Auftrags, laut OR Art. 394 ff.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um HellYes die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Bei Kommunikation zwischen dem Kunden und HellYes gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen.
4.2. Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann HellYes nach angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche diese in eigenem Ermessen erbringen. In diesem Falle gelten die Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Sofern aus einer Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten Schäden bei HellYes eintreten, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Schäden zu ersetzen. Dabei gilt die Haftungsregelung in Ziff. 7 entsprechend.
4.3. Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte sind für die Erzielung eines optimalen Ergebnisses zusätzliche Mitwirkungspflichten auf Seiten des Kunden erforderlich. Diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten werden mit Vertragsabschluss verbindlicher Vertragsbestandteil. Im Übrigen gelten auch bei diesen besonderen Mitwirkungspflichten Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2.
4.4. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde HellYes grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von HellYes zu bearbeitenden, zu verwaltenden, zu betreuenden oder zu reproduzierenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shop-Systemen und/oder Social-Media Konten zu gewähren. Ist eine Verwaltung der technischen Einstellungen in dem Kundenkonto des Kunden eines Drittanbieters, von welchem der Kunde Leistungen bezieht, nötig, so hat der Kunde HellYes auch Zugriff auf diese Konten zu gewähren.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch HellYes erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die durch HellYes im Auftrag des Kunden erbracht werden. Der Kunde stellt HellYes diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstösse umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
4.6. Wie in Ziff. 4.1. und 4.2. dargestellt ist HellYes auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Falls eine mangelhafte Mitwirkung des Kunden dazu führt, dass die Leistungen von HellYes nicht mehr erbracht werden können, lässt dies den Zahlungsanspruch von HellYes unberührt.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Beginn und Laufzeit des Vertrages bestimmen sich nach den Regelungen im Angebot. Der Vertrag kann von beiden Seiten ausserordentlich gekündigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstösse der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten, die relevanten Vertragsverstösse mindestens einmal unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind und ab dem Zeitpunkt erfolgloser Abmahnung nicht mehr als zwei Monate Zeit verstrichen sind.
6. Haftungsbeschränkung / Freistellung
6.1. HellYes haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HellYes nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht Kardinalpflicht. verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
6.2. HellYes haftet unter den Voraussetzungen der Ziff. 6.1 nicht für Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmässigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
7. Geheimhaltungsvereinbarung
7.1. Die Parteien haben alle im Rahmen des Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
7.2. Bei diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoss kann Schadenersatzansprüche begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus.
7.3. Für eine Verletzung der Pflichten aus den Ziff. 7.1 und 7.2 wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, die von HellYes festgelegt und im Falle des Bestreitens vom zuständigen Kantonsgericht überprüft wird.
8. Leistungsvergütung und Abrechnung
8.1. Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von HellYes gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu vergüten. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug (folgend «LSV»). Die vereinbarte Vergütung ist jeweils fällig am 5. Werktag des Folgemonats. Auch ohne gesonderte Mahnung tritt somit Verzug der jeweils vereinbarten fälligen Vergütung automatisch am 6. Werktag des Folgemonats ein. Der Kunde akzeptiert die entstehenden Kosten bei Zahlungsverzug und die folgenden Bearbeitungsgebühren, frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister, gemäss www.fairpay.ch.
8.2. Für die Service-Angebote gelten die in der jeweils gültigen Version des dazugehörigen Bestellformulars angegebenen Preise.
8.3. Leistungen, die HellYes, nach schriftlichem Kundenauftrag auch per E-Mail., über die im Angebot aufgeführten Leistungen hinausgehend erbringt, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu einem gemeinsam vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Für Wegezeiten berechnet HellYes 50% des vereinbarten Stundensatzes.
8.4. HellYes stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung, die der Kunde per Email kostenlos erhält. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, verlangt HellYes hierfür ein Entgelt von CHF 3.00 pro Rechnung.
8.5. Gegen Forderungen von HellYes kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
8.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann HellYes ihre Dienste sperren, der Entgeltanspruch von HellYes besteht fort.
8.7. Falls HellYes befugt ist, ein LSV durchzuführen und das Konto des Kunden nicht über die notwendige Deckung verfügt oder die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden kann oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, erhält HellYes für jede nicht einziehbare Lastschrift einen pauschalierten Schadenersatz und Aufwandspauschale für die notwendige Rücklastschrift in Höhe von CHF 30.00 vom Kunden. Es bleibt dem Kunden nachzuweisen, dass HellYes kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.8 Bei Aufträgen zur Erstellung einer Webseite oder Webshop hat die Zahlung, insofern vertraglich nicht anders vereinbart, zu jeweils einem Drittel zu erfolgen:
1. Drittel: Anzahlung vor Auftragsbeginn;
2. Drittel: 5 Werktage nach Abnahme des Erstentwurfs;
3. Drittel: 5 Werktage nach Endabnahme.
Die Freischaltung von neu erstellten Websites erfolgt immer nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtprojektpreises. Alle Designanfertigungen und Technikarbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HellYes und dürfen nicht weiterverwendet werden. Originaldateien werden dem Kunden auf Wunsch nach vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrags ausgehändigt.
8.9. Im Falle eines Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von HellYes aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, im Sinne von OR Art. 151, ist HellYes berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
9. Besondere Bestimmungen für die Reservierung von Domains
9.1. Beauftragt der Kunde HellYes mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
9.2. HellYes reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle NIC. weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch HellYes auch auf Plausibilität. erfolgt nicht. HellYes hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.
9.3. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.
9.4. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.
9.5. HellYes wickelt Domainregistrierungen über die Infomaniak Network AG, Rue Eugène Marziano 25, 1227 Les Acacias (GE) ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der HellYes GmbH ebenso die AGB der Infomaniak Network AG, nachzulesen unter https://www.infomaniak.com/de/agb/allgemeine-bedingungen, sollte die Domainregistrierung über die Infomaniak Network AG abgewickelt werden.
9.6. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.
10. Besondere Bestimmungen Suchmaschinenmarketing SEO, SEM, SMM, IPR, SMM, Texte
10.1. HellYes weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass die betreffenden Internetseiten des Kunden in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche des Kunden wegen einer derartigen, von HellYes nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.
10.2. HellYes prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für diese Prüfung liegt insoweit beim Kunden. Sofern HellYes von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde HellYes auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung des Kunden gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.
10.3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von HellYes erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.
11. Besondere Bestimmungen Webseitenerstellung
11.1. Massgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von HellYes zu erstellenden Website ist das Angebot und das gegeben falls angefügte Pflichtenheft.
11.2. Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. HellYes wird dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung massgebliche Abweichungen von Angebot, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen des vereinbarten Zeitplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum.
11.3. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.
11.4. HellYes räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung, insofern nicht vertraglich anderweitig vereinbart, das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus mit Ausnahme der vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Werke. in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von HellYes gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HellYes und sind zusätzlich zu vergüten.
11.5. HellYes ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. HellYes hat das Recht, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zur eigenen Webseite.
11.6. Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von HellYes vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von HellYes.
11.7. Das Nutzungsrecht geht auf den Kunden erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
11.8. Der Kunde verpflichtet sich, HellYes alle Unterlagen, die für die Erstellung der Webseite nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
11.9. Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen, die er HellYes für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat HellYes von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
11.10. Der Kunde übergibt die Unterlagen in der Form, die mit HellYes abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die Unterlagen elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
11.11. Auslagen von HellYes, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden nach Vorlage der Rechnungen durch HellYes vom Kunden vollumfänglich ersetzt.
11.12. Bei Web- und/oder Grafikdesign erfolgt der Auftrag in einer Entwurfs- und einer Korrekturphase.
11.12.1. HellYes nimmt nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Arbeit auf und erstellt einen Erstentwurf. HellYes sendet dem Kunden eine entsprechende Vorschau. Bei grundlegenden Änderungswünschen bzw. absolutem Nichtgefallen kann der Kunde einen Zweitentwurf fordern.
11.12.2. Bei geringeren Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase mit der schriftlichen Zusendung einer strukturierten Auflistung aller Änderungswünsche von Seiten des Kunden. Ein Korrekturdurchlauf ist mit Vorlage der überarbeiteten Grafikvorschau bzw. erneuter Übersendung des Links zur überarbeiteten Webversion abgeschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturläufe im Vertrag inbegriffen.
11.12.3. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bedürfen einer Ergänzung des Auftrags oder werden nach Absprache auf Zeithonorarbasis hinzugerechnet. Um einen Korrekturdurchlauf so effizient wie möglich zu gestalten, liegt es im Interesse des Kunden, seine Änderungswünsche möglichst klar, strukturiert und gesammelt vorzulegen.
11.13. HellYes hat bei der Gestaltung der Webseite alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. HellYes erstellt die Webseite/den Webshop mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.
11.14. Die Abnahme eines Entwurfs in Web- oder Grafikdesign hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als vollständig abgenommen.
11.15. Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von HellYes angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies HellYes gegenüber schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.
11.16. Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. HellYes behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Webseite gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz z.B. Freischaltung im Internet. steht.
12. Besondere Bestimmungen Webshoperstellung
12.1. HellYes erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten ermöglicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion für die Nutzer des Webshops.
12.2. Insofern nicht anderweitig vereinbart beschränkt sich der Funktionsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Funktionen.
12.3. Eine Übernahme von Produkt- oder Datenbeständen aus bestehenden Shop-Systemen ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Produktportierung vereinbart, so überträgt HellYes die einfachen Produktdaten auf das Zielsystem. Die einfachen Produktdaten beschränken sich auf die Produktbezeichnung, die ggf. unformatierte Produktbeschreibung, den Netto- oder Bruttopreis sowie ein Produktbild. HellYes ist auf das Mitwirken des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Bereitstellung der Zugangsdaten und Datenbanken zu dem Quellsystem. Eine Übertragung der Kategoriestruktur oder eine Kategorisierung, Optionierung, Gruppierung und/oder Staffelung der Produkte ist kein Bestandteil des Vertrages. Sollte eine Portierung nicht möglich sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt. In diesem Fall reduziert sich der vereinbarte Kaufpreis um 10%, maximal jedoch CHF 500.00. Wird der Webshop nicht erworben, sondern gemietet, so reduziert sich der monatliche Mietzins in diesem Fall um 10%, maximal jedoch um CHF 30.00.
12.4. Als Bezahlmethoden werden in den Webshop lediglich die Methode der Überweisung integriert, eine Einbindung anderer Bezahlmethoden ist kein Vertragsbestandteil, sondern bedarf einer Zusatzvereinbarung oder der Übernahme der auffallenden Arbeitsstunden.
12.5. Eine Anbindung des Webshops an externe Dienste ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Eine Anbindung an externe Dienste ist z.B. externe Handelsplattformen, Preissuchmaschinen oder Versandanbieter, vereinbart, so stellt HellYes lediglich die technischen Anschlussmöglichkeiten bereit, nicht den Dienst selbst. Anbindungen an externe Dienste können auf separaten Auftrag per Verr
12.6. HellYes prüft den Webshop bzw. die einzelnen Produkte nicht auf Rechtskonformität.
12.7. Im Übrigen gelten die besonderen Bestimmungen Webseitenerstellung aus Ziffer 11.
13. Besondere Bestimmungen Webseiten und Webshops zur Miete
13.1. Der Kunde erwirbt mit seinem Auftrag zur Bereitstellung eines Webshops oder einer Webseite lediglich eine Lizenz, d.h. das nicht-exklusive Nutzungsrecht, die bereitgestellte Webseite nur für das im Auftrag bezeichnete Projekt, für die Dauer der Vertragslaufzeit, einzusetzen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Programme an Dritte ist unzulässig.
13.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit eines Mietvertrages 36 Monate ab Vertragsabschluss. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen vor Vertragsende kündigt. Entsprechendes gilt für einen bereits verlängerten Vertrag. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
13.3. Die Nutzungsbeschränkung behält ihre Gültigkeit über das Ende dieses Vertrags hinaus.
14. Besondere Bestimmungen Hosting
14.1. HellYes erbringt Hosting- und Rechenzentrumsleistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98.5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich Wartungszeiten. HellYes ist berechtigt nach vorheriger Ankündigung Wartungsarbeiten für insgesamt fünf Stunden monatlich durchzuführen. Während dieses Zeitraums stehen die vertraglichen Leistungen nicht zur Verfügung.
14.2. HellYes weist darauf hin, dass im Regelfall keine Sicherung der hinterlegten Daten und Inhalte erfolgt und die Verantwortlichkeit für die Datensicherung der hinterlegten Daten und Inhalte ausschliesslich beim Kunden liegt.
14.3. Die Gewährleistung für Hosting- und Rechenzentrumsleistungen ergibt sich im Übrigen aus den gesetzlichen Vorschriften des Auftragsrechts, laut OR Art. 394 ff.
14.4. Die Anzahl der Postfächer ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl begrenzt. Der Speicherplatz pro Postfach ist auf 5 Gigabyte begrenzt. Bei Domains mit E-Mail-Postfächern kann der Kunde die Einrichtung von E-Mail-Adressen für einmalig CHF 30.00 pro Adresse in Auftrag geben.
14.5. Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des Email Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen. HellYes behält sich für E-Mails vor, die Grösse von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
14.6. HellYes kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität, oder die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von HellYes oder Dritten beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn HellYes aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (folgend «DoS-Attacken»). gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann HellYes das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
14.7. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann HellYes das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für HellYes keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
14.8. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann HellYes die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
14.9. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann HellYes auch Massnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann HellYes das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
14.10. HellYes kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
14.11. Der Entgeltanspruch von HellYes besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
14.12. Von Ersatzansprüchen Dritter jeder Art, die aus der Registrierung der Domain entstehen, stellt der Domaininhaber HellYes, den Registrar, die Registry und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ICANN., sowie jeweils deren gesetzliche Vertreter, Angestellte, Agenten und sonstige Verbundene, frei. Diese Verpflichtung besteht über die Dauer des Registrierungsvertrages hinaus fort.
14.13. Eine Bereitstellung von Serverdirektzugriffen, beispielsweise von Datenbank- oder FTP-Zugriff, ist ausgeschlossen.
14.14. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Nutzung der HellYes-Dienste, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw. verstossen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Nutzung der HellYes-Dienste keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte z.B. Nacktbilder, Peepshows etc. zum Gegenstand haben. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von HellYes speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Grösse oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von HellYes zu gefährden.
14.15. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 7‘500.00. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes durch HellYes ist dadurch nicht ausgeschlossen.
14.16. Erlangt HellYes Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstossen, ist HellYes berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.
14.17. Verstossen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber HellYes auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde stellt HellYes im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstössen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
15. Einrichten und Betreuen von Netzwerken
15.1. Soweit das Einrichten und die Konfiguration von Netzwerken vereinbart wird, ergibt sich der Umfang der geschuldeten Leistungen aus dem Vertragsangebot. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Einrichtung und Betreuung von Netzwerken laut den gesetzlichen Vorschriften des Auftragsrechts, laut OR Art. 394 ff., durchgeführt werden, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
15.2. Support- und Wartungsgebühren für ein eingerichtetes Netzwerk sind als Festpreis zu verstehen, d.h. es erfolgt keine Abrechnung nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand. Support- und Wartungsgebühren sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart monatlich zu entrichten. Eine Erstattung von bereits geleisteten Support- und Wartungsgebühren ist ausgeschlossen.
15.3. Die Laufzeit richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag. Soweit nicht anderweitig vereinbart, beträgt die Laufzeit 12 Monate. Sofern das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
15.4. Die Reaktionszeit für die Fehlerbehebung beträgt im Durchschnitt vier Stunden, wobei vertraglich eine Reaktionszeit von maximal acht Stunden geschuldet wird.
15.5. Es gelten die Beschränkungen der Haftung nach Ziff. 6 dieser AGB.
16. Support
16.1. Support ist nicht standardmässig im Auftrag enthalten, sondern eine zu vereinbarende Auftragsergänzung. HellYes bemüht sich, Anfragen binnen 72h zu beantworten. Für schnellere Wünsche bietet HellYes gesonderte Service-Level-Agreements (folgend «SLA») auf erhöhter Honorarbasis.
16.2. Ohne SLA besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Supportleistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität.
17. Datenschutz und Umgang mit Daten
17.1. HellYes weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der HellYes im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
17.2. Soweit Daten an HellYes – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an HellYes zu übermitteln.
17.3. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von HellYes produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch HellYes findet nicht statt.
17.4. HellYes darf den Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. HellYes darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse schriftlich geltend.
18. Monitoring
18.1. HellYes verwendet für die Bereitstellung der Besucheranalyse die Software «Matomo», dabei handelt es sich um einen sogenannten Webanalysedienst. Hierzu wird auf der Webseite des Kunden ein Script geladen, welches Daten an die Server von HellYes übermittelt. Matomo verwendet sog. „Cookies“, das sind Textdateien, die auf dem Computer der Webseiten Besucher gespeichert werden und die HellYes eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen einschliesslich der gekürzten IP-Adresse. an den Server von HellYes übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung dient. Die IP-Adresse der Webseitenbesucher wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass der einzelne Nutzer anonym bleibt. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung der Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben. Webseitenbesucher können die Verwendung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser Software verhindern, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.
18.2. HellYes übernimmt keine rechtliche Haftung für das Monitoring. Es obliegt dem Kunden die Rechtskonformität seiner Webseite zu sichern und falls nötig die Datenschutzerklärung anzupassen.
19. Ressourcennutzungsvereinbarung
Der Kunde räumt HellYes das Recht ein Rechen-, Speicher- und Netzwerkleistung seiner Server regelmässig zu nutzen, Dateien zu speichern und auszuführen, sowie Netzwerkabfragen zu tätigen. Der Kunde verpflichtet sich, insofern Ihm möglich, HellYes einen schreib- und lesefähigen FTP Zugang zu seinen Servern über die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Soweit der Zugang nach Ablauf des Vertrages nicht gesperrt wird, räumt der Kunde HellYes das Nutzungsrecht auch über die Dauer der Vertragslaufzeit hinaus ein.
20. Besondere Bestimmungen Lichtbilder – Fotografie und Video
20.1. «Lichtbilder» im Sinne dieser AGB sind alle von HellYes hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, usw.).
20.2. HellYes hat bei der Gestaltung der Lichtbilder alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat.
20.3. Die Abnahme der Lichtbilder hat innerhalb 10 Kalendertagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übermittlung der Lichtbilder durch den Kunden erfolgt ist, gelten die Lichtbilder als abgenommen.
20.4. HellYes steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von HellYes hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Überträgt HellYes Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an HellYes. Der Besteller eines Bildes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann HellYes, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt HellYes zum Schadensersatz. Die Negative verbleiben bei HellYes. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
20.5. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet (Nebenkosten Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von HellYes. Hat der Kunde HellYes keine ausdrücklichen schriflichten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. HellYes behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
20.6. Der Kunde versichert, dass er an allen HellYes übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist HellYes berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
20.7. Überlässt HellYes dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann HellYes, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
20.8. Überlässt HellYes dem Kunden Bilder aus seinem Archiv, so hat der Kunde die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Kunden, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Kunde mit der Rücksendung in Verzug, kann HellYes eine Blockierungsgebühr von CHF 20.00 pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschliesst, kann HellYes Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt Pauschal CHF 2‘000.00 für jedes Original und CHF 300.00 für jedes Duplikat, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt HellYes vorbehalten.
20.9. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die HellYes nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält HellYes auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass HellYes kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann HellYes auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von HellYes bestätigt worden sind. HellYes haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
20.10. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von HellYes auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HellYes. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
20.11. Die Bearbeitung von Lichtbildern von HellYes und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von HellYes. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder von HellYes digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von HellYes mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und HellYes als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, HellYes mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt HellYes von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
20.12. Die Verbreitung von Lichtbildern von HellYes im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen HellYes und dem Kunden gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HellYes. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die HellYes auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HellYes. HellYes ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, dass HellYes ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat HellYes dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von HellYes verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.
21. Besondere Bestimmungen Betreuungsservice
21.1. Der Betreuungsservice der HellYes ist ein Modul welches speziell vom Kunden vertraglich hinzugebucht werden kann. In diesem Servicepaket werden verschiedene Leistungen bereitgestellt, welche die systemische Sicherheit des Webauftritt des Kunden betreffen.
21.2. Die Update Services in diesem Modul betreffen i.d.R. das System und die Plugins auf dem System des Kunden, der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. HellYes installiert die vom System- oder Pluginanbieter bereitgestellte Plugins, insofern der Kunde eine jeweilig gültige Lizenz dafür besitzt und eine Aktualisierung die Stabilität des Systems nicht gefährdet. Manche Plugins und Themes haben nach Kauf eine begrenzte Servicezeit des Anbieters, insofern der Kunde diese nicht kostenpflichtig verlängert können durch HellYes diese Updates nicht installiert werden.
21.3. Insofern eine Aktualisierung des Systems oder der Plugins Fehler verursacht ist HellYes berechtigt diese nicht zu installieren oder die Aktualisierung rückgängig zu machen. HellYes haftet nicht für eventuelle Schäden oder Darstellungsfehler, welche durch die Installation der Aktualisierungen entstehen.
21.4.Manche Dienstleistungen, wie der Backup Service, können nur durchgeführt werden, wenn der Kunde einen Hostingvertrag mit HellYes abgeschlossen hat und die Website des Kunden auf den Servern von HellYes liegt. Dienstleistungspunkte, die ein Hosting voraussetzen sind im Vertrag ausdrücklich gekennzeichnet. Insofern der Kunde keinen Hostingvertrag abschliesst, bzw. seine Website nicht auf den Servern von HellYes hostet entfällt die Pflicht von HellYes diese gekennzeichneten Dienstleistungen durchzuführen. Der Zahlungsanspruch von HellYes bleibt hiervon unberührt.
22. Änderungen
22.1. HellYes behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet HellYes den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
22.2. Sollte der Kunde der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von HellYes widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, gelten die bis dahin akzeptierten AGB weiter.
23. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber HellYes oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen stets der Schriftform.
24. Verjährung von Ansprüchen
Die Ansprüche von HellYes auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von OR Art. 127 ff. erst nach 5 Jahren nach Erhalt der letzten Rechnung.
25. Sonstiges
25.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von HellYes zuständige Gericht. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts CISG. HellYes hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
25.2. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von HellYes oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
25.3. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung laut Schweizer Recht am nächsten kommt.
Stand Oktober 2022
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